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documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3

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Die DGUV Vorschrift 3 sagt aus, wer an elektrischen Anlagen Arbeiten darf.

Kopie/Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 §3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.

link DGUV Vorschrift 3 Link Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3

Nachfolgend beschriebene Arbeiten folgen dieser Vorschrift. Mit der verantwortlichen Elektrofachkraft und der Arbeitssicherheit der HSRW sind die nachfolgend beschriebenen Arbeiten und deren Arbeitsablauf abgesprochen. Die Freigabe der Anlagen erfolgt erst nach Prüfung und Dokumentation durch die Elektrofachkraft.

documentation/arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3.1617258230.txt.gz · Last modified: 2021/04/01 06:23 by detlef