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documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3

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documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3 [2021/04/11 09:22]
detlef
documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3 [2021/04/19 07:07]
detlef
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 **Vorschriften, §§, Verordnungen und deren Interpretation** **Vorschriften, §§, Verordnungen und deren Interpretation**
  
-Die Frage nach Rechtsicherheit in direktem Bezug zu den geplanten Arbeiten. Dazu Auszüge aus:+Dem verantwortungsbewussten Menschen stellt sich in vielen Lebenslagen die Frage: Ist das zulässig?  
 +Mit direktem Bezug zu den nachfolgend beschriebenen Arbeiten wurde diese Frage erweitert. 
 +Ist das zulässig, was ist zu beachten damit es zulässig wird.  
 +Welche Vorschriften und Gesetze sind zu beachten. Das die Arbeiten rechtssicher, im Sinne der Gesetzgebung und des Arbeitsschutzes ausgeführt werden können? 
 +Dazu Auszüge aus:
  
   *Der Betriebssicherheitsverordnung - einer Rechtsverordnung der Exekutiven,   *Der Betriebssicherheitsverordnung - einer Rechtsverordnung der Exekutiven,
Line 32: Line 36:
 Nachweis ist zu dokumentieren. Nachweis ist zu dokumentieren.
  
-Interpretation:+//Interpretation: 
 +Eine Person hat vor 50 Jahren eine Lehre, erfolgreich als Elektrogeselle abgeschlossen. 
 +Einige Monate als Geselle in diesem Beruf gearbeitet, danach nicht mehr. Ist diese Person damit fachlich qualifiziert? 
 +TRBS//
  
 Fazit: Fazit:
documentation/arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3.txt · Last modified: 2021/04/19 08:35 by detlef