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documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3 [2021/04/06 07:05] detlef |
documentation:arbeitssicherheit_dguv_vorschrift_3 [2021/04/16 06:07] detlef |
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**Vorschriften, | **Vorschriften, | ||
- | __Betriebssicherheitsverordnung__$5 Abs.3 Bereitstellung von Arbeitsmitteln | + | Dem verantwortungsbewussten Menschen stellt sich in vielen Lebenslagen die Frage, ist das zulässig. |
+ | Mit direktem Bezug zu den nachfolgend dargestellten Arbeiten ist diese Frage erweitert. | ||
+ | Welche Vorschriften und Gesetze sind zu beachten um die Arbeiten rechtssicher im Sinne des Arbeitsschutzes auszuführen. | ||
+ | Dazu Auszüge aus: | ||
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+ | *Der Betriebssicherheitsverordnung - einer Rechtsverordnung der Exekutiven, | ||
+ | *Vorschriften der Unfallkassen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. -DGUV | ||
+ | *Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 4 §2 (3) | ||
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+ | anschließend, | ||
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+ | *Interpretation der Gesetzestexte | ||
+ | *Fazit | ||
+ | *Verweis | ||
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+ | **Bereitstellung von Arbeitsmitteln** Betriebssicherheitsverordnung $5 Abs.3 | ||
Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, | Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, | ||
- | __DGUV | + | **Errichten und ändern elektrischer Betriebsmittel** |
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. | Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. | ||
- | __DGUV | + | **Qualifikation einer Elektrofachkraft** |
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den | Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den | ||
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Nachweis ist zu dokumentieren. | Nachweis ist zu dokumentieren. | ||
- | Zusammenfassung und Interpretation | + | //Interpretation: |
+ | Eine Person hat vor 50 Jahren eine Lehre, erfolgreich als Elektrogeselle abgeschlossen. | ||
+ | Einige Monate als Geselle in diesem Beruf gearbeitet, danach nicht mehr. Ist diese Person damit fachlich qualifiziert? | ||
+ | TRBS// | ||
+ | |||
+ | Fazit: | ||
Nachfolgend beschriebene Arbeiten folgen dieser Vorschrift. Mit der verantwortlichen Elektrofachkraft und der Arbeitssicherheit der HSRW sind die nachfolgend beschriebenen Arbeiten und deren Arbeitsablauf abgesprochen. Die Freigabe der Anlagen erfolgt erst nach Prüfung und Dokumentation durch die Elektrofachkraft der HSRW. | Nachfolgend beschriebene Arbeiten folgen dieser Vorschrift. Mit der verantwortlichen Elektrofachkraft und der Arbeitssicherheit der HSRW sind die nachfolgend beschriebenen Arbeiten und deren Arbeitsablauf abgesprochen. Die Freigabe der Anlagen erfolgt erst nach Prüfung und Dokumentation durch die Elektrofachkraft der HSRW. |